Inhalt des Dokuments
SFB-Planung
Grundlegendes zur Antragstellung
Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregios werden in einem
zweistufigen Verfahren beantragt:
- Auf Basis einer SFB-Skizze findet ein Beratungsgespräch bei der DFG statt. Antragsskizzen für einen Sonderforschungsbereich können bei der DFG jederzeit eingereicht werden.
- Verläuft das Beratungsgespräch positiv, empfiehlt die DFG das Einreichen eines Vollantrags. Grundlage für die anschließende Bewilligungsentscheidung ist neben diesem eine zweitägige Begutachtung vor Ort.
Die Entscheidung darüber,
welche Antragsskizzen zum Vollantrag aufgefordert und welche SFB bzw.
SFB/Transregios letztlich bewilligt werden, trifft die DFG zweimal im
Jahr, und zwar im Mai und im November. Einen SFB oder SFB/Transregio
zu beantragen, ist also kein kurzfristig umsetzbares Vorhaben: Sie
sollten von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Einrichtung
durchschnittlich mindestens zwei Jahre kalkulieren.
SFB
bzw. SFB/Transregios werden zunächst über vier Jahre gefördert. Die
maximale Förderdauer sind zwölf Jahre á drei Förderperioden.
Verfahren an der TU Berlin
Bei
einem SFB oder einem SFB/Transregio stellen nicht Sie als
Wissenschaftler*in den Antrag bei der DFG, sondern die
Sprecherhochschule(n). Dementsprechend muss die Hochschulleitung
frühzeitig und an verschiedenen Stellen eingebunden werden. Einen
guten Überblick über den idealtypischen zeitlichen Ablauf sowie die
einzubeziehenden Gremien, gibt Ihnen unser Leitfaden.
Kontakt
Dr. Patricia Müller+49 (0)30 314-70549
Fraunhoferstr. 33-36
Raum Raum FH 718
E-Mail-Anfrage [1]
Webseite [2]
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