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SFB-Planung
Grundlegendes zur Antragstellung
Sonderforschungsbereiche und SFB/Transregios werden in einem zweistufigen Verfahren beantragt:
- Auf Basis einer SFB-Skizze findet ein Beratungsgespräch bei der DFG statt. Antragsskizzen für einen Sonderforschungsbereich können bei der DFG jederzeit eingereicht werden.
- Verläuft das Beratungsgespräch positiv, empfiehlt die DFG das Einreichen eines Vollantrags. Grundlage für die anschließende Bewilligungsentscheidung ist neben diesem eine zweitägige Begutachtung vor Ort.
Die Entscheidung darüber, welche Antragsskizzen zum Vollantrag aufgefordert und welche SFB bzw. SFB/Transregios letztlich bewilligt werden, trifft die DFG zweimal im Jahr, und zwar im Mai und im November. Einen SFB oder SFB/Transregio zu beantragen, ist also kein kurzfristig umsetzbares Vorhaben: Sie sollten von der ersten Idee bis zur tatsächlichen Einrichtung durchschnittlich mindestens zwei Jahre kalkulieren.
SFB bzw. SFB/Transregios werden zunächst über vier Jahre gefördert. Die maximale Förderdauer sind zwölf Jahre á drei Förderperioden.
Verfahren an der TU Berlin
Bei einem SFB oder einem SFB/Transregio stellen nicht Sie als Wissenschaftler*in den Antrag bei der DFG, sondern die Sprecherhochschule(n). Dementsprechend muss die Hochschulleitung frühzeitig und an verschiedenen Stellen eingebunden werden. Einen guten Überblick über den idealtypischen zeitlichen Ablauf sowie die einzubeziehenden Gremien, gibt Ihnen unser Leitfaden.
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