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Promovieren an der TU Berlin
Die Promotion ist nach Diplom-, Magister- oder Masterabschluss die nächste weiterführende Qualifikationsstufe. Grundsätzlich umfasst sie die Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Dissertation), die dem Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Disziplin dient. Die Arbeit und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen werden in einer wissenschaftlichen Aussprache verteidigt.
Die Promotionsordnung der TU Berlin bietet prinzipiell die Möglichkeit, die Dissertationsschrift ganz oder teilweise vorzuveröffentlichen, genauere Regelungen treffen hier die einzelnen Fakultäten. Zudem steht durch die Promotionsordnung die Möglichkeit offen, binationale Promotionen im sogenannten Cotutelle-Verfahren anzufertigen.
Eine Einschreibung als Promotionsstudentin oder -student ist möglich, aber nicht in jedem Fall erforderlich. Details hierzu finden Sie in §4 der Promotionsordnung und auf den Seiten des Studierendenservice.
Seit 2008 regelt eine gemeinsame Promotionsordnung das Verfahren für alle Promovierenden, gleichgültig ob sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, Teilnehmerin oder Teilnehmer eines strukturierten Graduiertenprogramms oder aber als "freie Promovierende" bzw. "freier Promovierender" an der Universität sind.