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Promotionsordnung der TU Berlin
Seit 2008 gilt an der TU Berlin eine gemeinsame Promotionsordnung für alle Grade der TU Berlin (mit Ausnahme des Dr.P.H.).
Sie finden diese Ordnung sowie die bisher gültigen Ordnungen auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Urheberrecht
Informationen zu den Themen Autorenrecht, Internetrecht und Urheberrecht finden Sie auf den Seiten Juristische Hinweise für digitale Publikationen der Universitätsbibliothek.
Patentverfahren
Befinden sich in einer Dissertation Ergebnisse, die durch Patente geschützt werden sollen, wird auf Antrag die Veröffentlichung von der Dissertationsstelle zurückgehalten (in der Regel 2-3 Monate), bis die Patentanmeldung durchgeführt worden ist. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Servicebereich Patente und Lizenzen der Forschungsabteilung. Dort ist möglichst zeitnah eine schriftliche Erfindungsmeldung einzureichen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Der Präsident hat im Jahr 2002 Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Berlin erlassen, die auf den entsprechenden Beschlüssen von HRK und DFG beruhen und deren Beachtung fundamentaler Bestandteil der Zusammenarbeit aller am Wissenschaftsprozess beteiligten Personen ist.
Ansprechpartner zu diesem Thema ist der Ombudsmann der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.