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Fach- und Sprachkursstipendien für Promovierende
Im Rahmen des durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst geförderten Programms Promos stehen der TU Berlin für das Jahr 2012 mehrere Teilstipendien für Deutsche zum Besuch von Fach- und Sprachkursen im Ausland zur Verfügung.
Fachkurse müssen einen Lehranteil enthalten und können bei einer Dauer von mindestens 5 Tagen bis höchstens 6 Wochen gefördert werden. Aufenthalte für Sprachkurse müssen eine Dauer von 3 Wochen bis 6 Monaten haben.
Die Förderung kann in beiden Fällen eine Reisekostenpauschale sowie eine Pauschale von 500 Euro für anfallende Kursgebühren umfassen. Über die genaue Höhe des Stipendiums entscheidet im Fall der Zusage die Auswahlkommission aufgrund der abgegebenen Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsschluss: 01. Juni 2012
Nächster Bewerbunstermin ist der 1. Oktober 2012
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Promovierende, die Mitglieder der TU Berlin sind (als Promotionsstudierende bzw. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (siehe Seite 3 im Merkblatt des DAAD). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist im Nachwuchsbüro TU-DOC vorliegen.
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
- Statement of Purpose (max. 2 Seiten) in englischer Sprache, das insbesondere auf den Nutzen des Fachkurses für die Promotion eingeht. Dieses Statement muss durch die Betreuerin oder den Betreuer gegengezeichnet werden;
- Teilnahmebestätigung bzw. soweit noch nicht vorhanden Bewerbungs- oder Registrierungsnachweis für den Fachkurs sowie (in einfacher Ausführung) weitere Informationen zu den Kursinhalten (Broschüren o.ä.) und den Gebühren;
- Akademischer Lebenslauf in englischer Sprache mit Angaben zu Abschlüssen und Studien- bzw. Lehr- und Forschungsschwerpunkten;
- Kopie des Abschlusszeugnisses (Diplom bzw. Master) sowie Nachweis des Status als Doktorandin oder Doktorand (Kopie der Einschreibung zum Promotionsstudium, der Annahme zur Promotion durch die Fakultät oder des Arbeitsvertrags);
- Für Fachkurse: Nachweis adäquater Kenntnisse der Kurssprache (z.B. durch Sprachtest, Auslandsaufenthalte oder Präsentationen auf Konferenzen).

